Geldwäsche – weniger Altfälle?

N26 Fälle offenbar nicht betroffen, monatelange Bearbeitung Praxis

Die Spezialeinheit zur Bekämpfung der Geldwäsche hat Pressemitteilungen zur Folge den Berg an unbearbeiteten Verdachtsfällen zu 50% abarbeiten können. Im Ergebnis soll die Zahl der Bearbeitungsrückstände nunmehr nur noch 49.550 Verdachtsmeldungen betragen. Das verlautet aus dem Bundesfinanzministerium, wie die FAZ meldet.
Selbst wenn die Anzahl zutreffen sollte, sind 50.000 Fälle immer noch eine große Menge, und jede im Ergebnis unbegründete Anzeige eine zu viel, so die Beurteilung des Fachanwaltes Dr. Storch. Dies vor allem deshalb, dass einzig ein ausländisch klingender Nachnahme in der Regel ausreicht, unbescholtene Bürger und Bankkunden einem Generalverdacht zu unterziehen. Denn dies ist in der Regel mit unabsehbaren Folgen für die betroffenen Bankkunden verbunden, die zumeist nur über ein Konto verfügen und die durch die Verdachtsanzeige regelmäßig vor dem finanziellen und wirtschaftlichen AUS stehen. Die Konsequenzen der banklichen Vorgehensweise sind jedenfalls meist ausgesprochen weitreichend.

Erfahrung aus der Praxis

Wir als von der Praxis betroffene Anwälte machen andere Erfahrungen als die Verlautbarungen der staatlichen Stellen über den Rückgang des Bearbeitungsstaus vermuten lassen: Insbesondere die von der in Berlin ansässigen N26 ausgesprochene Geldwäsche-Verdachtsanzeigen ziehen sich über Monate hinweg, wobei wir als Fachanwälte nicht beurteilen können, ob dies an den Banken selbst liegt oder die FIU für die ganz erheblichen Verzögerungen verantwortlich ist.

Hunderttausende Fälle auf Halde
Im Herbst hatten hunderttausend Geldwäsche-Verdachtsfälle noch auf Halde gelegen. Vor kurzem besuchten die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hesse (FDP) und Abteilungsleiter Armin Rolfink die beim Zoll angesiedelte Spezialabteilung, für die oft die englische Name Financial Intelligence Unit (FIU) verwendet wird. Anschließend informierten sie die zuständigen Obleute der Bundestagsfraktionen. Zusammen mit der Beratungsgesellschaft PWC habe die Antigeldwäscheeinheit die Analyse der Verdachtsmeldungen abgeschlossen, die von Anfang 2020 bis zur Umstellung der Abläufe im November 2022 eingegangen seien, so hieß es. Bis Mai 2023 will man die übrigen Altfälle abarbeiten. Das Finanzministerium beabsichtigt, dem Finanzausschuss eine Schlussbewertung möglichst zeitnah zukommen zu lassen. Darin soll auch eine Zusammenfassung des PWC-Abschlussberichtes enthalten sein.

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