Nachdem die in Berlin ansässige online Bank N26 nach wie vor im großem Umfang Konten- und Kontenzugänge wegen angeblichem Geldwäscheverdacht sperren lässt, hat nunmehr das zuständige Amtsgericht Mitte gleich in mehreren Gerichtsverfahren einstweilige Verfügungen ohne mündliche Verhandlung gegen die N26 erlassen. Gerichtet waren die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz auf Entsperrung der Konten und Auszahlung des nach der Kündigung noch vorhandenen Restguthabens.
Zwar hatte die N26 Widerspruch gegen die Verfügungen eingelegt, am Ende haben sich die Parteien jedoch verglichen.