Über uns

Die Berliner Kanzlei DR. STORCH & Kollegen verfügt seit 15 Jahren über umfangreiche Erfahrung mit Massenschadensfällen. Wir beraten und vertreten bundesweit Anleger, die juristische Probleme mit ihren Geldanlagen haben.

Wir konnten bereits einer Vielzahl etwa von N26 Kunden gegen die Kündigung und Sperrung ihrer Konten bei der N26 helfen. Als Berliner Anwälte finden wir den direkten Kontakt zu der in Berlin-Mitte ansässigen Bank.

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wurden in den letzten Jahren Hunderte von Anlegern erfolgreich vertreten, zuletzt bei den massenhaft erfolgten Kündigungen von Sparverträgen durch Sparkassen.

Sowohl das juristische Know-how als auch der personelle Hintergrund ist bei der Kanzlei vorhanden, so dass auch sog. Sammelklagen auf juristisch höchstem Niveau erstellt und geführt werden.

In bestimmen Fällen (z.B. Widerruf von DKB-Darlehen) arbeiten wir mit dem Prozessfinanzierer metaclaims aus Bremen zusammen und bündeln damit unserer Kräfte. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch ist das für Berlin und Brandenburg zuständige Mitglied des Vereins für Verbraucherrechte e.V., einem Zusammenschluss besonders erfahrener, deutschlandweit tätiger Rechtsanwälte. Zusammen mit diesen ist Dr. Storch ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Zudem arbeiten wir eng mit den Medien zusammen, wie etwa dem Finanztest der Stiftung Warentest, die regelmäßig über unsere Fälle berichten. Auch tauschen wir uns intensiv mit den Verbraucherzentralen aus.

Bei der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen sind Sie daher in den besten Händen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, telefonisch unter 030 50508770 oder per mail unter anfrage@kanzlei-storch.de