N26 gibt 50.000 € frei
Geldwäscheverdachtsanzeige Nachdem das Konto eines Schweizer Unternehmers mit einer Geldwäscheverdachtsanzeige der N26 belegt worden war, konnte die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen aus Berlin erreichen, dass die 50.000,00 € in der letzten Woche von der N26 freigegeben wurden. Hierzu war keine Klage erforderlich, sondern es genügte außergerichtlicher Druck von spezialisierten Anwälten. Wenn auch Sie Probleme weiterlesen…