Kontofreigabe und Auszahlung durch N26

Immer wieder die gleichen Vorwürfe

In dieser Woche konnten wir gleich in mehreren Fällen erreichen, dass die N26 die wegen Geldwäscheverdacht gesperrten Konten wieder freigegeben hat und die eingefrorenen Gelder auf unser Rechtsanwaltsanderkonto erstattet hat. Bei den betroffenen N26 Kunden handelt es sich um (unbescholtene) Privatpersonen, die aus kaum nachvollziehbaren Gründen in das Fadenkreuz der N26 gelangt waren. Einmal hatte ein Kunde rund 100.000 € von seinen Eltern geschenkt bekommen, ein anderes Mal hatte ein Ehepaar eine Zahlung aus einem Immobilienverkauf auf das N26 Konto gezahlt bekommen. Bei einem dritten Kunden monierte die N26 wiederholte Bargeldabhebungen von wenigen Tausend Euro.
In allen Fällen konnten wir die Herkunft der Geld nachweisen und die N26 zu zeitnahen Auszahlungen bewegen.

Kostenübernahme abgelehnt
Allerdings hat die N26 es bislang abgelehnt, unsere Anwaltskosten zu bezahlen. Auch insoweit werden wir demnächst ein Musterverfahren führen, um genau die Frage zu klären, ob die N26 nicht doch die Kosten übernehmen muss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert