N26 gibt 50.000 € frei

Geldwäscheverdachtsanzeige

Nachdem das Konto eines Schweizer Unternehmers mit einer Geldwäscheverdachtsanzeige der N26 belegt worden war, konnte die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen aus Berlin erreichen, dass die 50.000,00 € in der letzten Woche von der N26 freigegeben wurden. Hierzu war keine Klage erforderlich, sondern es genügte außergerichtlicher Druck von spezialisierten Anwälten.

Wenn auch Sie Probleme mit der N26 haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert