N26 zur Kostenlast bei Geldwäscheverdacht verurteilt

Deutliche Worte des Landgerichts Berlin Die Bankenkammer am Landgericht Berlin hat zur Vorgehensweise der N26 Bank AG aus Berlin selten deutliche Worte im Zusammenhang mit einer Kontosperrung nach einer von der Bank ausgesprochenen Geldwäscheverdachtsanzeige gefunden (Beschluss vom 05.07.2023 – 37 O 473/22 -): N26 ist kein Ersatzstaatsanwalt „Die Beklagte (N26 Bank AG, Anm. d. Autors) weiterlesen…