N26 zur Kostenlast bei Geldwäscheverdacht verurteilt

Deutliche Worte des Landgerichts Berlin

Die Bankenkammer am Landgericht Berlin hat zur Vorgehensweise der N26 Bank AG aus Berlin selten deutliche Worte im Zusammenhang mit einer Kontosperrung nach einer von der Bank ausgesprochenen Geldwäscheverdachtsanzeige gefunden (Beschluss vom 05.07.2023 – 37 O 473/22 -):

N26 ist kein Ersatzstaatsanwalt

„Die Beklagte (N26 Bank AG, Anm. d. Autors) mag anfangs, nämlich im Juli 2022 berechtigt und haftungsrechtlich begünstigt gewesen sein, als sie die Geldwäscheverdachtsmeldung vorgenommen und im Anschluss auch die Zugriffsmöglichkeiten auf das Konto eingeschränkt hat. Die Beklagte war jedoch nicht berechtigt, das Geld bis zum 02. März 2023 und damit bis nach Klageerhebung einzubehalten. Die Beklagte insoweit kein Ersatzstaatsanwalt oder Erfüllungsgehilfe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, für die sie das Geld des Klägers ohne behördliche Anordnung zulasten des Kontoinhabers monatelang einbehalten darf. Zwar bestimmt § 43 Absatz 1 GwG wohl keine genaue Frist, wann spätestens eine beantragte Transaktion nach Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgenommen werden muss. Eine monatelange Einbehaltung rechtfertigt aber auch einen Geldwäscheverdacht ohne Eingriff der Staatsanwaltschaft oder sonstiger Behörden nach §§ 43, 46 GwG nicht. Denn die in § 46 GwG normierte Anhaltepflicht des meldepflichtigen Kreditinstituts dient, (lediglich) dazu, der Staatsanwaltschaft die Prüfung und Beantragung von Maßnahmen gemäß §§ 111 b ff. StPO zu ermöglichen, wenn und soweit sie es für geboten hält, dem Kontoinhaber ganz oder teilweise die Verfügung über sein Kontoguthaben zu entziehen (Kammergericht, Urteil vom 19. Juli 2022, 4 U 78/22)“.

Kontosperrung rechtswidrig

Eine monatelange Kontosperrung, wie sie von der N26 Bank AG in der Praxis immer wieder durchgeführt wird, ist damit nach den Ausführungen des Gerichts rechtswidrig, zumal wenn die Betroffenen unmittelbar die erbetenen Auskünfte über die Herkunft bestimmter Gelder erteilen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert