Tätigkeit der FIU – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist bei der Generalzolldirektion in Köln angesiedelt. Sie erhält alle Verdachtsmeldungen gemäß den §§ 43 und 44 Geldwäschegesetz (GwG) sowie Mitteilungen gemäß § 31b Abgabenordnung, bei denen ein Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen könnte. Nach § 30 Abs.2 GwG analysiert diese Spezialabteilung des Zolls die Informationen zu den entsprechenden Verdachtsmeldungen. Kommt die Analyse zu dem Ergebnis, dass eine Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung oder einer sonstigen Straftat steht, leitet die FIU das Ergebnis der Analyse sowie alle sachdienlichen Informationen unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter, § 32 Abs.2 Satz 1 GwG.
Die weitere Bearbeitung, insbesondere die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahren, erfolgt dann in der Zuständigkeit dieser Behörden, den LKAs der Länder bzw. die jeweilige Staatsanwaltschaft.

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